Urheberrecht von Musik

Kompositionen richtig schützen

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Wie schützt ihr eure Kompositionen? Wir klären dich über das Urheberrecht von Musik auf! Spätestens, wenn ihr raus aus dem Probekeller und rauf auf die Bühne wollt, solltet ihr Bescheid wissen, wie ihr euch vor dem musikalischen Super-GAU – einem Songdiebstahl – schützen könnt.

Wie-schuetzt-ihr-eure-Kompositionen(Bild: PIXELIO)

Beim Jammen im Proberaum habt ihr einen richtig coolen Song entwickelt: einprägsame Harmonien, ein mitreißender Rhythmus, ein gefühlvoller Text mit einer Melodie, die sofort in die Gehörgänge kriecht und dort nicht mehr raus will. Vielleicht hat gerade dieser Song das Zeug zum nächsten Superhit. Dann stellt sich natürlich die Frage, was man tun muss, um diese Komposition schützen zu lassen, damit kein anderer Ruhm, Ehre und Reichtum einheimst. Die überraschende Antwort heißt: gar nichts! Aber jetzt bitte keine Panik. Das soll nicht heißen, dass ihr Songdieben schutzlos ausgeliefert seid. Es ist vielmehr so, dass nach dem deutschen Urheberrechtsgesetz Kompositionen von Haus aus geschützt sind, ohne dass ihr hierfür etwas Besonderes in die Wege leiten müsstet. Es bringt also auch nichts, seine Songs deswegen bei der GEMA anzumelden. Die hört sich die Lieder im Normalfall nicht einmal an.Nach der Vorstellung des Urheberrechts sind Musikwerke schon im Moment der Schöpfung geschützt. Der Urheberrechtsschutz beginnt also genau schon dann, wenn ihr die Akkorde zum ersten Mal mit der Band probt oder gerade den Text niederschreibt.

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Alles nur geklaut?

Das Problem liegt in der Praxis folglich ganz woanders. Sollte jemand tatsächlich eure Komposition geklaut haben, müsst ihr nachweisen können, dass ihr den Song als Erste komponiert bzw. getextet habt. Gelingt euch das, ist klar, dass der andere den Titel nur bei euch abgekupfert haben kann. Denn es ist sehr unwahrscheinlich, dass das gleiche Werk von unterschiedlichen Komponisten unabhängig voneinander zweimal mehr oder weniger identisch erfunden wird. Wenn man sich das einmal klar gemacht hat, kann man sich gezielt daran machen, die erforderlichen Beweismittel rein vorsorglich für den Streitfall zu sammeln.

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Alles nur eine Beweisfrage!

Als Beweis kommt allerlei in Betracht. So könnt ihr den Song vertrauenswürdigen Personen in eurem Umfeld vorspielen, zum Beispiel eurem Musiklehrer. Auch könnt ihr den Song aufnehmen und selbstgebrannte CDs davon verteilen. Im Idealfall sollten sich diejenigen, die das Werk hören oder die CD bekommen, auch noch eine ganze Weile später genau daran erinnern können, an welchem Tag das war. Dann können sie notfalls bei Gericht als Zeugen aussagen.

Eine andere beliebte Methode ist, eine CD mit der Aufnahme, Noten oder eine Niederschrift des Textes in einen Umschlag zu stecken, den Brief zu versiegeln und das Ganze an sich selbst mit der Post zu verschicken. Aber Achtung! Ihr dürft den Brief auf keinen Fall öffnen! Der Poststempel zeigt dann, dass zu diesem Datum das Lied schon existiert hat.

Weil jedoch immer unsicher ist, wie viel Glauben der Richter einem Zeugen oder einem Poststempel auf einem Briefumschlag schenkt, kann man die Noten oder die CD auch bei einem Rechtsanwalt oder einem Notar hinterlegen. Der notiert dann, wann er das Stück entgegengenommen hat. Wenigstens das sollte den Richter überzeugen. Da diese Methode aber Geld kostet, ist das eher was für die Profis.

Auch Werkteile sind geschützt

Dass jemand so dreist ist und einen kompletten Song klaut und dann behauptet, er hätte ihn ganz allein geschrieben, kommt in der Praxis letztlich recht selten vor. Die Chancen, mit dieser Masche durchzukommen, sind schon recht klein. Häufiger und viel schwerer zu klären sind Fälle, in denen nur ein bestimmter Teil, zum Beispiel die entscheidende Hookline oder eine originelle Passage aus dem Text, übernommen wird. Dann ist zu klären, ob auch schon ein kleiner Ausschnitt aus einem Musikwerk urheberrechtlich geschützt ist.

Das Gesetz geht im Grundsatz tatsächlich davon aus, dass auch Werkteile rechtlichen Schutz genießen. Allerdings gilt dies nicht immer und für alles. Damit sich keiner auf den Standpunkt stellen kann, er sei Rechtsinhaber an einer Tonleiter oder einem banalen „La-la-la“-Text, sind die Anforderungen sogar relativ streng. Wer so etwas „komponiert“ hat, darf sich nicht wundern, wenn sich diese Elemente in anderen Songs wiederfinden, da sie von jedermann genutzt werden dürfen.

Die Schwierigkeit liegt aber genau in der Abgrenzung zwischen Banalität und einer eingängigen Melodie, die eben nicht zu kompliziert sein darf, damit sie jeder schnell mitsingen kann. Leider gibt es keine wirklich objektiven Kriterien, die einem bei der Beantwortung der Frage helfen könnten. Es kommt auch nicht auf die Länge des Ausschnitts an, sondern darauf, ob der besagte Teil auch für sich gesehen ausreichend individuell ist und sich vom Alltäglichen abhebt. Im Einzelfall können die Experten hierüber ganz schön lang und intensiv streiten. Dann werden musikwissenschaftliche Gutachten und Gegengutachten in Auftrag gegeben, und es ist fraglich, ob man am Ende viel schlauer ist. Besser und kostengünstiger ist es, wenn man sich in solchen Situationen irgendwie arrangiert. Dann steht dem Superhit nichts mehr im Wege!

Weitere Infos unter www.musikrecht.info

Kommentare zu diesem Artikel

  1. Eine gute Möglichkeit: Erstellen eines “Prioritätsnachweises für Musik, Noten und Texte

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  2. Urheberrechtlich gibt es nur einen Weg, seine Musikwerke zu schützen: Wie hier beschrieben das Musikwerk in einem Umschlag mit der Post zu sich nach Hause schicken lassen. Dieser Beweis ist gerichtlich zugelassen, andere Beweismittel nicht. Liebe Grüsse Markus

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    1. Es gibt eine Menge Aussagen, dass diese Praxis nicht gerichtsfest ist. Z.B.. schreibt iMusician auf seinen Seiten (unter Copyrightshinweise “Das solltet Ihr vermeiden”), dass diese Praxis ein Mythos ist.
      Was gilt denn dann. Gibt es Präzedensfälle, in denen dieser Nachweis ausgereicht hat?

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      1. Was ist denn mit dem Ersterstellungsdatum einer Musikdatei auf dem PC? Das muss doch rechtlich sicher sein?

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        1. kann man ja manipulieren. Stelle deine PC Datum auf das Jahr 1903. Du wärst Milliardär

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        2. Wenn Du auf einem Rechner ohne Internetanschluss Windows installierst, kannst Du ihn problemlos “in der Zeit zurück schicken” und eingeben(z.B bei WinXP) daß wir gerade 2002 haben…

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    2. Die zugelassenen Beweismittel in einem Urheberrechtsprozess findet man in der Zivilprozessordnung – so einfach und abschließend ist das.

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      1. Gibt es dazu einen link? Habe leider nichts gefunden.

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    3. Bedingt ist dieses zugelassen, Du kannst dir auch den Umschlag geöffnet zusenden und die Musik später reinlegen (wird öfters mal gemacht, wenn das Album nicht rechtzeitig fertig ist.). Briefumschlag ist immer schlecht. Besser ist Hochladen in Portalen mit gesperrten Zugriffen denn hier wird der Downloadzeit geloggt. und ist nachvollziehbar.

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  3. Was muss ich mir genau alles selber zuschicken? Eine Audio-Aufnahme, Noten, ein Schreiben „hiermit erkläre ich …..“ , …….was noch?

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    1. Hi Stevo,
      CD mit der Aufnahme, Noten oder eine Niederschrift des Textes – so ist der Vorschlag.
      Gruß

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  4. Hi,
    die moderne Methode wäre es in einer Blockchain zu hinterlegen. Üblicherweise ein kryptographischer hash der Aufnahme. Es gibt Firmen wie Kodak die an spezialisierten Blockchains dafür arbeiten oder bei universelleren chain wie etherum…

    Grüsse Michael

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  5. @Michael die Blockchain Methode hört sich wirklich interessant an. Kannst du genaueres dazu erzählen? LG Hannes

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    1. @Hannes,
      ist ein großes Thema. Eine ganz gute Einführung findest Du z.B. hier:
      https://www.heise.de/tipps-tricks/Was-ist-eine-Blockchain-3860869.html

      Das Thema ist aktuell leider auch mit zuviel hype verbunden… Allerdings neben den Zukunftsideen wie die Foto Blockchain von Kodak die letztlich auch Lizenzverwaltung und automatisches Bezahlsystem sein wollen, kann man schon heute den reinen Nachweis mit den existierenden Blockchains wie Bitcoin oder Etherum abbilden.

      Beispiel:
      Du nimmst Deine Aufnahme und bildest einen Cryptographischen Hash (das ist ein eindeutiger Fingerprint Deiner Aufnahme).
      Diesen Wert hängst Du als “Kommentar” einer kleinen BitcoinTransaktion an.
      Sobald die Transaktion in der Blockchain ist, hast Du (technisch) mit dem Besitz der Datei und eines Schlüssels der Dich als Inhaber der Transaktion im Bitcoin Netz identifiziert sowie der Blockchain selbst (die sowieso öffentlich und von jedermann einsehbar ist) einen lückenlosen Beweis das Du am Datum der Transaktion im Besitz der Datei warst – und das sehr, sehr fälschungssicher (abhängig von der Länge der Kette nach dem Block mit Deiner Transaktion – je länger destso sicherer).

      Bitte nicht falsch verstehen – ich hab Bitcoin nur als Beispiel gewählt weil es bekannt ist – es ist für diesen Anwendungsfall sicher nicht die geschickteste Variante.

      Viele Grüße, Michael

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  6. Hilft dir aber nicht, wenn es einfach nur „nachgespielt“ wird. Was ist denn mit SoundCloud oder anderen ähnlichen Plattformen? Da steht doch auch ein Upload-Datum und Herkunft…reicht das nicht?

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  7. Hi,
    @Pete letztlich geht es darum wie rechtssicher man den Beweis haben möchte (ein dritter, der Richter, der Beweiskraft vertraut). Wie im Artikel beschrieben vom “Freund” der sich daran erinnert den Song an einem Datum gehört zu haben bis hin zum Notar. Soundcloud (oder anderes Portal) ist selbstverständlich auch eine Lösung – deutlich günstiger als Notar und sicherlich vertrauenswürdiger als die Erinnerung des Freundes.
    Man vertraut hier eben, dass das Portal noch existiert, niemand die Daten fälschen kann etc.
    Deshalb hatte ich auf Blockchain verviesen – da hier sehr günstig (fast kostenlos für den Nutzer) ein sehr hohes Vertrauen (faktisch sogar größer als in einen einzelnen Notar) generiert werden kann.

    Viele Grüße, Michael

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  8. Kann man eigene Kompositionen als mp3 und Noten auch an eigene E-Mail-Adressen senden? Da steht doch auch das Datum mit Uhrzeit dabei.

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  9. Wie kann ich eigentlich herausfinden, ob es Songs gibt die ähnlich klingen, wie das Lied, was ich geschrieben habe und gibt es gesicherte Inhalte oder Formulierungen, die ich beim Songs schreiben nicht verwenden darf?… Ich kann sie mir schlecht alle anhören/ ansehen…

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  10. Obwohl meine präsentierten Kompositionen, Stücke ( ein Auszug aus dem bisherigen Schaffen, ca. 12 Dateien) ordnungsgemäß bei der GEMA angemeldet wurden, ist von youtube der eingerichtete Kanal deaktiviert worden (seit 20.08.’18), geschweige der Content nicht mehr verfügbar. Bisherige Anfragen führten zu keiner befriedigenden und vor allem plausiblen Antwort – dies nur zur Information.

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    1. TSt:
      Daran dürft die Gesellschaft schuld sein, denn was dort angemeldet ist, soll ja Kohle bringen und das bedeutet ganz eindeutig, dass du für deine eigenen Songs erst mal bezahlen musst, wenn sie aufgeführt werden, was auf youtube der Fall ist. Dies gilt auch grundsätzlich für eigene Konzerte, da muss der Satz der Gesellschaft bezahlt werden, die Songliste wird dann eingetragen und nach ein paar Jahren bekommst du Geld zurück, abzüglich der “nicht geringen” Verwaltungsgebühren und natürlich finanzierst du die “ordentlichen Mitglieder” der E- Sparte, die i. d. R. sehr sehr geringen Umsatz bringen, aber höhere Ausschüttungsquoten haben, mit. Nichts anderes bringt dem “normalen Musiker”, der kein Kompositionsstudium vorweisen und keine jahrzehntelange Mitgliedschaft hat, die “Teilnahme” an der Verwertungsgesellschaft. Youtube hat keinen Einfluss darauf, wenn die Gesellschaft sagt, raus, dann raus!

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  11. hallo
    ich bin Dirigent in einem Spielmannszug. Die Lieder die wir spielen habe ich selber komponiert und geschrieben. Ich werde nun den Spielmannszug verlassen,nun meine Frage. Ich möchte meine selbst komponierten Lieder gerne mitnehmen, darf der Spielmannszug meine Kompositionen weiterhin spielen auch wenn ich dies untersage oder verbiete?

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  12. Ich habe meine eigenen Songs bei Proben (Entwicklung) und Live grundsätzlich mitgeschnitten. Darüber hinaus die Texte und Noten dokumentiert.

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  13. Es sind 12 Töne, die unsere Musik prägen und wir können definitiv davon ausgehen, dass einzelne Phrasen irgendwo in irgendeiner Form schon mal da waren. Wenn sich natürlich ganze Songs total ähneln, dann ist sicher Diebstahl im Spiel.

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