Ratgeber

Rechtliche Anforderungen an eine Band-Homepage

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Eine attraktive Möglichkeit, für nahezu weltweite Aufmerksamkeit zu sorgen, ist, eine eigene Internetpräsenz eurer Band aufzubauen. Natürlich müssen dabei die rechtlichen Anforderungen berücksichtigt werden.

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Wem die Möglichkeiten bei Facebook, YouTube und Co. zu begrenzt sind, der wird über die Erstellung einer Website unter eigener Internet-Domain nachdenken.

Die Technik der Band-Homepage

Dazu wird zunächst eine Software benötigt, mit der man eigene Webseiten erstellen kann. Auch wer kein Programmierprofi ist, findet im Internet zahlreiche sog. HTML-Editoren als Freeware, mit denen sich einfache Webseiten gut erstellen lassen. Ohne Programmierkenntnisse eignen sich hierbei besonders solche mit grafischer Benutzeroberfläche, wie z.B. WordPress, weil man dort die Textblöcke und Bilder einfach so anordnen kann, wie sie später online abrufbar sein sollen. Auch wenn Software als Freeware vertrieben wird, sollte man die Nutzungsbedingungen prüfen, damit klar ist, was mit der Software erlaubt ist. Normalerweise darf man die Software unbeschränkt benutzen, aber sie nicht verändern oder weitervertreiben, was für eure Zwecke auch nicht weiter in Betracht kommt.

Um eine Band Homepage online abrufbar zu machen, ist ausreichend Speicherplatz erforderlich. Hierfür gibt es zahllose kommerzielle Anbieter, die auch schon für wenig Geld entsprechende Dienstleistungen erbringen. Es gibt aber auch viele Webspace-Provider, die Speicherplatz kostenlos anbieten, meist jedoch mit der Einschränkung, dass Werbebanner oder Pop-ups eingebaut werden. Welcher Anbieter für euch der richtige ist, hängt vor allem davon ab, was ihr mit eurer Website vorhabt, denn die Einbindung von Musik oder Video stellt besondere technische Anforderungen an die zur Verfügung gestellten Webserver. Alternativ könnt ihr eure Videos oder Sounds auch bei Youtube oder Vimeo und Sopundcloud hosten und bei euch auf der Website einbetten.

Damit die Internetpräsenz auch abrufbar ist, benötigt ihr auch eine möglichst einfach zu merkende Internetadresse (Domain). Idealerweise ist euer Bandname noch frei. Am beliebtesten sind Domains mit den Endungen „.de“ oder „.com“. Genauso funktionieren aber auch andere Top-Level-Domains, wie z.B. „.net“, „.eu“, „.info“ oder „.biz“. Über sogenannte Domain-Provider könnt ihr eure Wunschdomain registrieren lassen und mit eurem Webspace verknüpfen. Manche Anbieter haben sowohl Domains als auch Speicherplatz im Programm.

Sollte die Domain mit eurem Bandnamen bereits vergeben sein, ist es grundsätzlich schwierig, dessen Herausgabe zu verlangen. Denn hier gilt der Grundsatz, wer zuerst kommt, malt zuerst. Nur ausnahmsweise, wenn die Benutzung der Domain durch den Domaininhaber rechtsmissbräuchlich ist, hat man eine Chance, eigene Ansprüche auf Herausgabe der Domain geltend zu machen. Da kann man durchaus Pech haben, wenn es eine andere Band mit dem gleichen Namen gibt, die schneller war. Dann sollte sogar eine Umbenennung der Band in Erwägung gezogen werden.

Die Gestaltung der Band-Homepage

Zur ansprechenden Gestaltung einer Webpräsenz stehen viele Möglichkeiten zur Verfügung: Text, Fotos, Grafiken, Musik, Video. Die Texte, in welchen ihr die Band, die Musiker und die Musik etc. vorstellt, werdet ihr am ehesten selbst verfassen, denn ihr wisst auch am besten über euch Bescheid und wie ihr euch in der Öffentlichkeit darstellen wollt.

Für gute Fotos lohnt es sich schon mal, einen Fotografen zu beauftragen. Mit diesem sollte aber eindeutig geklärt werden (idealerweise schriftlich), zu welchem Zweck und in welchem Umfang ihr die Bilder verwenden wollt. Dann gibt es später keinen Streit, falls der Fotograf seine Rechte an den Bildern verletzt sieht, weil er behauptet, das wäre so nicht vereinbart gewesen.

Für die Einbindung von Musik in die Band Homepage gibt es auch verschiedene technische Möglichkeiten. Neben Downloads und Streaming, könnte auch die bloße Verlinkung auf anderweitig gespeicherte Inhalte in Frage kommen. Natürlich muss besonders bei Musik und Video darauf geachtet werden, dass nicht fremde Rechte verletzt werden. Dieser Gefahr geht man am ehesten aus dem Weg, wenn Musik und Text oder ein dazugehöriges Bandvideo vollkommen in Eigenregie erarbeitet werden. Wenn nämlich nur Kompositionen von Bandmitgliedern aufgenommen werden, ist es besonders leicht, über die Veröffentlichung im Internet eine Einigung zu erzielen.

Dennoch ist zu empfehlen, auch hier die Bedingungen schriftlich festzuhalten und von allen unterschreiben zu lassen, um späteren Ärger zu vermeiden. Dafür muss man nicht unbedingt zum Anwalt gehen. Es ist wichtig, dass alle an der Musik Beteiligten sich einig sind, dass die Kompositionen, Songtexte und die Aufnahmen an den selbst geschriebenen und aufgenommenen Musikstücken XYZ von der Band zeitlich unbeschränkt zu Werbezwecken für den Onlineauftritt der Band in beliebiger Weise (bei Bedarf auch für Demo-CDs) kostenfrei genutzt werden dürfen. Das soll auch dann gelten, wenn ein oder mehrere Bandmitglieder ausscheiden. Ein abändernder Beschluss sollte nur mit der Mehrheit der aktuellen Bandmitglieder möglich sein.

Soll eine Coverversion, also ein nachgespielter Song eines anderen Komponisten, online gestellt werden, wird es schon komplizierter, denn einerseits muss eine Vereinbarung mit den Musikern getroffen werden und andererseits ein Vertrag mit der GEMA geschlossen werden, der die Bereithaltung der Kompositionen zum Onlineabruf regelt. Die Nutzung der Musikwerke lässt sich die GEMA in der Regel nach Anzahl der Downloads vergüten.

Bei Videos gilt, dass zusätzlich für die Rechte an den Bildern eine Genehmigung eingeholt werden muss. Diese bekommt man vom Kameramann oder, soweit vorhanden, von der dahinter stehenden Produktionsfirma. Selbstverständlich sollte das schon vor dem Videodreh geklärt sein.

Auch wenn man die Musik oder das Video bei YouTube, Vimeo oder ähnlichen Plattformen hochlädt und auf der eigenen Homepage nur einen Link auf die entsprechende Seite setzt, müssen die Rechte bei euch liegen. Diese Onlineangebote erlauben es laut ihren Nutzungsbedingungen nur, urheberrechtlich ungeschütztes oder ordnungsgemäß lizenziertes Material einzustellen. Dazu muss sich jeder Nutzer bei der Registrierung verpflichten. Dass hiergegen millionenfach verstoßen wird und die Internetplattformen selbst kein wirkliches Interesse daran haben, hiergegen vorzugehen, soll an dieser Stelle nicht weiter vertieft werden.

 Die Veröffentlichung der Band-Homepage

Um eure Band Homepage richtig bekanntzumachen, solltet ihr sie bei Google und anderen Suchmaschinen anmelden. Sehr effektiv ist es, wenn man mit befreundeten Bands einen Linktausch organisiert oder die Website mit dem eigenen Angebot bei Facebook, Instagram oder YouTube verknüpft. Das Wichtigste aber zum Schluss: Gebt immer ein Impressum an.

Dann sollte dem Aufbau einer weltweiten Fanbasis nichts mehr im Wege stehen!

Kommentar zu diesem Artikel

  1. Ihr sprecht ja schon an, dass man auch ohne Programmierkenntnisse oder teure Agentur mit WordPress eine Website für die Band erstellen kann. Dazu hat der GearDude Blog einen Artikel veröffentlicht, der das Schritt für Schritt zeigt. Den findet ihr hier: http://www.geardude.net/blog/killer-bandwebsite-mit-wordpress-erstellen-gehts-schnell-guenstig-und-idiotensicher/ Wie der Titel schon sagt, ist es damit echt idiotensicher 😀

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