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GVL: Vergütung für Künstler noch für 2010 – ’12 möglich

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Ob Musiker, Schauspieler, Synchronschauspieler, Tänzer oder Dirigenten: Viele Kreative wissen nicht, dass sie für Ihre Mitwirkungen an künstlerischen Produktionen vergütet werden können, wenn ein Dritter (zum Beispiel ein TV- oder Radiosender) diese nutzt. Hintergrund ist das Leistungsschutzrecht, das jeder Künstler erwirbt, der an einer Musikproduktion, einem Film oder einem Videoclip mitgewirkt hat.

Dr. Tilo Gerlach (links) und Guido Evers (rechts)
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GVL-Geschäftsführer Dr. Tilo Gerlach (links) und Guido Evers (rechts)

Wer noch bis zum 15. 1. 2017 einen Wahrnehmungsvertrag mit der GVL abschließt, hat die Chance, noch Ausschüttungen für die Jahre 2010 bis 2012 zu erhalten – vorausgesetzt, die Produktionen an denen man mitgewirkt hat, wurden in dem betreffenden Zeitraum gesendet. Aber auch wenn dies nicht der Fall sein sollte, ist ein Wahrnehmungsvertrag mit der GVL sinnvoll: Das Leistungsschutzrecht gilt bis zu 70 Jahre lang und kann vererbt werden.

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Das Leistungsschutzrecht für ausübende Künstler wird in Deutschland von der GVL, der Gesellschaft zur Verwertung von Leistungsschutzrechten, wahrgenommen. Um eine Vergütung zu erhalten, muss der Künstler mit der GVL zunächst einen Wahrnehmungsvertrag abschließen. Das heißt: Er beauftragt die GVL, seine Rechte zu verwerten. Der Wahrnehmungsvertrag ist für Künstler kostenlos und kann einfach über die Website der GVL abgeschlossen werden.

Mitwirkungen melden – Vergütungen erhalten

Nach dem Vertragsabschluss erhält der Künstler Zugangsdaten zum Online-Portal artsys. Hier müssen die künstlerischen Produktionen, an denen er mitgewirkt hat, ausgewählt und an die GVL gemeldet werden. Die GVL gleicht die gemeldeten Mitwirkungen aller Künstler mit den Ausstrahlungsdaten der Radio- und TV-Sender ab und errechnet auf Basis des Verteilungsplans die Ausschüttungen an die Künstler. Im Verteilungsplan ist festgelegt, welche Sender ausgewertet und nach welchen Schlüsseln die Einnahmen an die verschiedenen Künstlergruppen ausgeschüttet werden.

Weitere Informationen zum Wahrnehmungsvertrag, zum Melden der Mitwirkungen oder zu den Verteilungen finden sich auf der Website der GVL. Darüber hinaus steht für die Beantwortung spezieller Fragen von interessierten Künstlern das Support-Team der GVL telefonisch zur Verfügung.

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